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Schutzimpfung gegen das Coronavirus
Im Rhein-Neckar-Kreis wurden die Impfzentren in Heidelberg, Sinsheim und Weinheim eröffnet.
Nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben aktuell hierbei folgende Personen die höchste Priorität und können die Impfzentren nutzen:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht)
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind (Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung)
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen (Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung)
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Intensivstationen
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in Einrichtungen
Die Vergabe der Impftermine in den Impfzentren kann jedoch nur über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden. Bei der Terminvergabe erhält jede impfberechtigte Person einen Code, welcher für die spätere Impfung benötigt wird. Ferner wird für die Anmeldung online eine Mobilfunknummer für die SMS-Verifikation benötigt.
Die zu impfende Person wird im Vorfeld über ein Aufklärungsblatt über die Impfung informiert, über bestehende Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen befragt und muss eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.
Einen Einfluss auf die Impfberichtigung oder der Terminvergabe ist hierbei jedoch nicht möglich, da das jeweilige Impfzentrum jede Anfrage einzeln prüft und eigenständig die Termine vergibt.
Die Gemeinde Nußloch und der Verein Lichtblick e.V. möchten die Senioren aus Maisbach und Nußloch unterstützen und helfen Ihnen gerne bei der Buchung eines Termins in einem Impfzentrum, wenn es Ihnen nicht möglich ist und Sie niemanden haben, der Ihnen hierbei zu Hilfe kommen kann. Zudem bietet der Lichtblick e.V. mit seinem Lichtblick-Mobil die Fahrten zum Impfzentrum an. Unter bestimmten Voraussetzungen (Schwerbehindertengrad, Pflegestufe 3, dauerhafte Mobilitätseinschränkungen und Pflegestufe) können die Kosten einer Taxifahrt bei der Krankenkasse geltend gemacht werden und Sie können hierzu auch gerne Taxi Spieß kontaktieren.
Wenn Sie die Möglichkeit sehen, auch ein Stück Ihrer Zeit für diese Aufgabe einzubringen und uns hierbei ehrenamtlich zu unterstützen, setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung.
Ansprechpartner: Frank Koven-Sturm, Gemeinde Nußloch, 06224 901104
Sigrid Schiele, Verein Lichtblick e.V., 06224 809150
oder per E-Mail.
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