Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Leerstandsinitiative Ukraine Hilfe Bürgerserviceportal
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
HERZLICH WILLKOMMEN
IN NUßLOCH
HERZLICH WILLKOMMEN
IN NUßLOCH

Hauptbereich

Sitzung vom 15.05.2024

Artikel vom 01.06.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Ines Baust und GR Ralf Baumeister zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

TOP 2.1 – Wortmeldung Bürger Fertig zu Projekt „Schillerschulareal“

Herr Fertig fragt, ob vor dem Architektenwettbewerb „Schillerschulareal“ auch Gespräche mit den dort untergebrachten Vereinen geführt werden.

BM Förster entgegnet, dass Gespräche eingeplant werden können.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2.2 – Wortmeldung Bürger von Appen zu Projekt „Oase Steinbruch“

Herr von Appen meldet sich für die NABU-Ortsgruppe zu Wort und appelliert an die Gemeinderäte, der Antragstellung zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das als TOP 5 auf der Tagesordnung steht, zuzustimmen. Herr von Appen erläutert, dass das Gebiet, über das diskutiert werden soll, von unschätzbarem Wert in Bezug auf Biodiversität und Artenvielfalt sei. Es gebe bereits jetzt verschiedene Bereiche mit hohem Naturschutzstatus, was das Ergebnis langjähriger Naturschutzbemühungen im Zusammenspiel verschiedener Naturschutzbehörden sei. Dies sei trotz begrenzter Bereitstellung von Geldern des Landes für den Naturschutz gelungen. Viele Bereiche weisen bereits jetzt, führt Herr von Appen weiter aus, einen hohen Schutzstatus auf. Die Möglichkeit, diese Inseln nun mit Bundesmitteln weiter zu schützen und zusammenzuführen, sei eine noch nie dagewesene Chance. Wenn der Beschluss gefasst würde, den Antrag zu stellen, versichert er, dass der NABU ehrenamtlich zur Verfügung steht.

Der Gemeinderat dankt dem NABU für seine geleistete Arbeit und nimmt die Wortmeldung von Herrn von Appen zur Kenntnis.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 17.04.2024 (Nr. 5/2024)

BM Förster teilt mit, dass nach Versand der Niederschrift eine Änderung aus den Reihen des Gemeinderats unter dem TOP Verschiedenes erbeten worden ist. Diese sei von der Protokollantin eingepflegt worden und die Niederschrift sei so von den Urkundspersonen unterzeichnet worden.

Weitere Änderungswünsche oder Ergänzungen werden nicht formuliert. Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 17.04.2024 (Nr. 5/2024) zur Kenntnis.

TOP 4 ─ Kommunale Wärmeplanung
- Kenntnisnahme Abschlussbericht
- Feststellung der Eignungsgebiete
- Empfohlene kurzfristige Maßnahmen

- Dieser TOP wurde nach TOP 5 behandelt. –

Nach erfolgter Beschlussfassung zu TOP 5 verlassen um 20:01 Uhr die Herren Schwabbaur, von Appen und Schmid den Sitzungssaal.

GRätin Bauer verlässt um 20:02 Uhr ebenfalls den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster berichtet, dass über die Kommunale Wärmeplanung in der gestrigen Klimaratssitzung bereits ausführlich beraten worden sei und die Möglichkeit bestand die Fragen aus dem Räterund mit dem Klimaschutzmanager Lang zu klären. Er nimmt sich nochmals die Präsentation der GEF Ingenieure, welche mit der Erstellung des Berichts beauftragt waren, zur Hand, um die Eignungsgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung innerhalb der Gemeinde Nußloch aufzuzeigen und für welche nun eine Machbarkeitsstudie beschlossen werden soll. Weiter erläutert er, dass für den dezentralen Bereich der Fokus auf das Stromnetz, d.h. Wärmepumpen, gelegt werde und ein Hoffen auf die Versorgung mit Wasserstoff im privaten Bereich aktuell von der Verwaltung und den Experten nicht angeraten werden könne. BM Förster führt weiter aus, dass in heutiger Sitzung alle Punkte des Maßnahmenkatalogs beschlossen werden sollen, außer der Aufbau personeller Kapazitäten da lt. Klimaschutzmanager Lang aktuell alles von ihm gestemmt werden könne. Bis die Gemeinde eine Rückmeldung zu den Zuschussanträgen erhält, werde es mindestens bis nach den Sommerferien dauern, teilt BM Förster weiter mit. Zur Maßnahme „wegen Sanierung geöffnet“ ruft er diejenigen Bürger dazu auf, ihre Häuser in Form einer Besichtigung anderen Interessierten zu präsentieren, welche bereits eine energetische Sanierung vorgenommen haben, um Beispiel zu sein. Eine Bürgerin, die das gerne tun würde, habe sich bereits bei der Verwaltung gemeldet. Hierfür spricht BM Förster bereits heute seinen Dank aus.

Die von BM Förster verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

20:05 Uhr: GRätin Lurz verlässt den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

GR Röser bestätigt, dass die Fragen gestern im Klimarat geklärt worden sind. Er bittet lediglich darum, dass die Grünen Gase nicht bereits auf dem Papier ausgeschlossen werden. Was in Zukunft kommt, könne jetzt noch nicht mit Sicherheit hervorgesagt werden, weshalb alle Optionen offengehalten werden sollten.

GR Kleinert erläutert, dass gestern ausführlich über das Thema gesprochen wurde und das Ziel klar sei: der Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2040. Die Gemeinde Nußloch sei in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sandhausen und der Stadt Leimen zu diesem Thema bereits sehr weit. Nun gehe es darum, die technologischen Optionen im Rahmen der Machbarkeitsstudie, auch vor dem Hintergrund der ökonomischen Tragfähigkeit, zu klären. Er teilt weiter mit, dass die Fraktion B´90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimmen werde und betont jedoch, dass mehr als nur ein Pilotprojekt für nachbarschaftliche Lösungen in Betracht gezogen werden sollte.

Für die Fraktion sei die Zusammenarbeit von Nachbarschaften zu begrüßen und daher zu unterstützen. Er hebt hervor, dass die Grünen nicht auf den letzten Punkt, den "Aufbau personeller Kapazitäten", verzichten möchten.

BM Förster fragt daraufhin, ob dies als Antrag gewertet werden soll.

GR Kleinert erklärt, dass dies ohnehin nicht konkret im Beschlussvorschlag enthalten sei. Der Maßnahmenkatalog sei mit all seinen Punkten Teil des Beschlusses und der Personalaufbau sei nicht explizit herausgenommen worden.

GR Baumeister schließt sich der Meinung von GR Röser an, dass Grüne Gase nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollten. Angesichts des zunehmenden Fokus auf Strom in der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren sollte seiner Meinung nach die Errichtung von Groß-PV-Anlagen vorangetrieben werden. Zudem sollten PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden installiert werden, wo dies sinnvoll ist.

GR Molitor bestätigt ebenfalls, dass gestern viele Fragen ausführlich beantwortet wurden. Er hebt hervor, dass innerhalb der gestrigen Beratung von Seiten der SPD erwähnt worden sei, dass das Thema Biomasse etwas unterrepräsentiert sei. Die SPD-Fraktion bittet darum, dies in die Machbarkeitsstudie einzubeziehen. Die Umsetzung eines Biomassekraftwerks sei lt. GR Molitor relativ einfach umsetzbar. Als Beispiel nennt er ein Biomassekraftwerk in Heppenheim, das von einer Bürgerenergiegenossenschaft betrieben werde.

BM Förster entgegnet, dass die Verwaltung Biomasse nicht grundsätzlich ausschließt. Ein Betreiber, der ein solches Vorhaben umsetzen möchte, müsse die entsprechenden Maßnahmen hinterlegen. In der Machbarkeitsstudie werde geprüft, was der sinnvollste Weg ist.

BM Förster hält nach Ende der Aussprache fest, dass er den Beschlussvorschlag abändern wird. Er formuliert für die Ziffer 2 folgenden neuen Beschlusstext:

„Der Gemeinderat stimmt der kommunalen Wärmeplanung, dem Zielszenario, der Wärmewendestrategie und dem Maßnahmenplan zu mit Ausnahme des Aufbaus personeller Kapazitäten.“

GR Veits fragt sich, wie all die aufgeführten Maßnahmen ohne Personalaufbau gestemmt werden sollen. All die Maßnahmen sehen auf dem Papier zwar gut aus, das alles helfe jedoch nicht, wenn es kein Personal dafür gibt, das diese umsetzen kann. Da auch seine Fraktionskollegen dieser Meinung sind, bittet er um getrennte Abstimmung.

BM Förster erwidert, dass Herr Lang gestern betont hat, dass er keine Probleme bei der Umsetzung sieht. Zusätzlich werde er ab dem 1. Juni durch den neuen Mitarbeiter Herr Weiß, der für das Thema Klimaneutrale Verwaltung und gerade auch für die Wärmeplanung eingestellt wird, unterstützt.

GRätin Baust bittet explizit darum, über die Personalsache separat abzustimmen.

GR Baumeister teilt seinen Kenntnisstand mit, dass in gestriger Sitzung von Herrn Lang klar vermittelt worden sei, dass über die bereits ab Juni hinzukommende Unterstützung hinaus kein weiteres Personal notwendig ist.

GR Kleinert bringt sein Unverständnis darüber vor, weshalb dies herausgenommen werden soll. Es gehe darum, ausreichende Personalkapazitäten zu schaffen. Wenn sich herausstellt, dass kein weiteres Personal gebraucht würde, sei dies auch in Ordnung. Man solle sich nur nicht von vorneherein die Möglichkeit verbauen, würde sich zeigen, dass die Maßnahmen doch nicht vom vorhandenen Personal gestemmt werden können.

BM Förster bringt sodann nachfolgenden Beschlusstext zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum kommunalen Wärmeplan zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ziffern 1-10 des Maßnahmenkatalogs.
  3. Der Gemeinderat lehnt bei 4 Ja-Stimmen (Baust, Kleinert, Kazmaier, Veits) und 13 Nein-Stimmen den Aufbau personeller Kapazitäten (Ziffer 11 des Maßnahmenkatalogs) ab.
  4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die kurzfristige Prüfung der Machbarkeit von Nahwärme in den Eignungsgebieten 1 und 2 anhand des durch den RNK geplanten Leistungsverzeichnisses.
TOP 5 ─ Oase Steinbruch
- Förderung Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
- Umsetzungsbeschluss und Genehmigung außerplanmäßiger Mittel

- Dieser TOP wurde nach TOP 3 behandelt. -

BM Förster erläutert, dass die Gemeinde Nußloch aufgrund einer Projektskizze in das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgenommen worden ist und nun bis zum 15. Juni 2024 Fördergelder beantragen kann. Insgesamt seien 560.000 Euro an Zuschüssen, bei einer Investitionssumme von rd. 700.000 Euro, in Aussicht gestellt worden, führt BM Förster weiter aus. Die formale Antragstellung sowie die Genehmigung außerplanmäßiger Mittel für 2024 sollen in heutiger Sitzung beschlossen werden. Zur Vorstellung des Projekts begrüßt BM Förster den gemeindeeigenen Naturschutzwart Gunther Schwabbaur und übergibt ihm sodann das Wort.

Herr Schwabbaur teilt zunächst Bilder von seltenen Insekten und Vögeln aus, die sich im Steinbruchgelände dank des bereits seit langer Zeit mit Unterstützung der NABU-Ortsgruppe betriebenen Naturschutzes, aufhalten. Er betont, dass es im Bereich des Natur- und Artenschutzes 5 nach 12 sei weshalb die Gemeinde mit diesem Projekt einen wesentlichen Beitrag zu diesem leisten könne. Zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Artenvielfalt soll deshalb im Steinbruchgelände eine Oase für Amphibien, Reptilien, Vögel, Insekten und Niederwild geschaffen werden. Laich- und Brutbiotope, Teiche, frostfreie Überwinterungsplätze, Bienenhäuser und Trockenmauern sollen angelegt, Bäume und Sträucher angepflanzt sowie Wildblumen ausgesät werden. Anhand eines Lageplan zeigt er die einzelnen Bereiche, die hierfür vorgesehen sind. Ziel sei es, führt Herr Schwabbaur weiter aus, Flächen im Steinbruch so umzugestalten, dass hier eine Oase für bedrohte und (noch) nicht bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschaffen wird. Des Weiteren soll die gesamte Bevölkerung über Bürgerprojekte, Lehrpfade und ein Außenklassenzimmer eingebunden werden.

BM Förster dankt Herrn Schwabbaur für seine Bemühungen und hebt seine außergewöhnliche Leidenschaft für den Naturschutz und eben dieses Projekt hervor. Er teilt mit, dass Heidelberg Materials, bzw. Kies und Sand, sehr interessiert an diesem Projekt sei und daher ebenfalls Unterstützung in Aussicht gestellt habe, obwohl sie sich eigentlich nicht mehr einbringen müssten. Weiter führt BM Förster aus, dass der Theaterplatz, der bisher nur von der IGV genutzt wurde, auch noch ein Thema sei. Heidelberg Materials habe der Verwaltung mitgeteilt, dass die Gemeinde den Theaterplatz übernehmen könne. Dadurch könnten auch andere Vereine den Platz in Zukunft nutzen. Dies und andere Voraussetzungen hierzu werden nun in einer der nächsten Sitzungen mit dem Gemeinderat besprochen. Darüber hinaus informiert er, dass aus dem Fördertopf bspw. dann Geld für eine Überdachung herausgenommen werden könnte. Abschließend ist er der Meinung, dass man sich eigentlich sicher sein könne, dass die Gemeinde den Zuschuss erhält, wenn der Antrag hierfür gestellt wird.

GRätin Stegmaier dankt Herrn Schwabbaur und dem NABU, insbesondere Herrn Schmid. Sie zeigt sich begeistert davon, wie Herr Schwabbaur sich für diese Sache einsetzt und sie umsetzt. Seine Arbeit und sein ehrenamtliches Engagement werden von der CDU-Fraktion sehr geschätzt. GRätin Stegmaier zeigt sich verärgert über die Bürokratie und betont, dass es bedauerlich ist, dass man nun auch schon einen Antrag für den Antrag stellen muss. Sie bedankt sich erneut bei Herrn Schwabbaur und hofft auf viele weitere, engagierte Jahre für Nußloch von ihm.

GR Veits betont die enorme Bedeutung des Projekts für Nußloch und lobt Herrn Schwabbaur als praktischen Umsetzer. Er bedankt sich ausdrücklich für die Ausführung und Empfehlungen des NABU unter dem TOP „Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft“ und stimmt diesen zu 100% zu. GR Veits würdigt die Arbeit des NABU und betont, dass Nußloch durch dieses Projekt einen bedeutenden Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten kann. Er hofft darauf, dass dieses Projekt Schule macht. Darüber hinaus begrüßt er die Förderung, auch wenn die bürokratischen Wege nicht immer einfach nachzuvollziehen seien. Er informiert darüber, dass er sich gestern nochmals telefonisch in Berlin rückversichert habe, dass die 560.000 € vom Bund für das Projekt nach Nußloch fließen, vorausgesetzt der Antrag wird eingereicht. GR Veits fragt nach den Eigentumsverhältnissen der verschiedenen Flächen und wie einfach die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist, wenn die Flächen unterschiedlichen Eigentümern gehören. Er fragt weiter, ob die Gemeinde die Eigentümer dazu verpflichten kann und ob bspw. ein Schutzstatus hergestellt werden könnte, um Partikularinteressen zu vermeiden. Des Weiteren gibt er an, dass das Gelände über ein Jahrhundert von HeidelbergCement genutzt und „ausgebeutet“ worden ist, wofür entsprechende Rückstellungen in der Bilanz des Konzerns berücksichtigt werden mussten. GR Veits fragt, ob diese Mittel für das Projekt verwendet werden können, da möglicherweise weniger für die Auffüllung und ähnliche Aktivitäten aufgewendet werden musste.

Herr Schwabbaur informiert, dass es ausschließlich um das alte Steinbruchgelände oberhalb der Wirtschaftswege geht, bei dem HeidelbergCement bereits eine Renaturierung durchgeführt hat. Die Wiesen, Streuobstwiesen, der Waldbestand und die Magerwiesen sollen so erhalten bleiben, wie sie sind. Er betont jedoch, dass bisher zu wenig getan wurde und dass nun „Hausaufgaben“ gemacht werden müssen.

BM Förster teilt mit, dass der Rekultivierungsplan für den Altbestand abgeschlossen ist und Heidelberg Materials hier keine Verpflichtungen mehr hat. Für den neuen Bereich werde derzeit ein Rekultivierungsplan erstellt, für dessen Abarbeitung dann die Firma Kies und Sand, nicht mehr Heidelberg Materials zuständig ist. In Bezug auf die Frage von GR Veits wegen der Eigentumsverhältnisse informiert er, dass sich das Projekt nur auf den Altbestand beziehe, der größtenteils der Gemeinde gehört.

GR Baumeister bedankt sich ebenfalls bei Herrn Schwabbaur und dem NABU. Er teilt mit, dass er den Bürokratismus für eine Katastrophe hält. Er könne nicht verstehen, dass man erst noch zwei Stunden geschult werden muss, um überhaupt einen Antrag ausfüllen zu können. Er führt weiter aus, dass die Fraktion FDP/BfN alles unterstütze, was Herr Schwabbaur vorhat. Es sei wichtig, solche Naturinseln zu vermehren und zu fördern. Naturschutz fange für ihn jedoch bereits im Kleinen an, weshalb die FDP/BfN-Fraktion in den letzten Jahren bereits Anträge eingebracht habe, zum Beispiel zum Rückbau von Schotterflächen und zur Installation von Blühinseln. GR Baumeister betont nochmals ausdrücklich, dass das Vorhaben vollumfänglich von seiner Fraktion unterstützt werde. Auch wenn der Zuschussgeber seine Unterstützung schwammig formuliert habe, gehe er davon aus, dass die Gelder kommen werden. Des Weiteren informiert GR Baumeister darüber, dass ein Brief an alle Bürgermeister gegangen sein sollte, in dem auf einen Fördertopf für Kulturstädteförderung hingewiesen worden sein müsste. Vielleicht könne man hier etwas für den Theaterplatz erreichen, hofft GR Baumeister abschließend.

GR Molitor teilt mit, dass die jahrzehntelange Arbeit, für die er sowohl Herrn Schwabbaur als auch der NABU-Ortsgruppe herzlich dankt, nicht im Verhältnis zu den zwei Stunden Schulung stünden. Die SPD-Fraktion sei daher gerne bereit, diese Zeit zu investieren. Er erklärt weiter, dass seine Fraktion mit dem Beschlussvorschlag einverstanden ist. Er stellt weiter die Frage, wie sich der Schlangengrundsee verhalten wird, wenn er nicht mehr von der Firma mit Wasser bespeist wird. GR Molitor fragt, ob er dann austrocknen wird. Er möchte zudem Informationen zu den Grundwasserverhältnissen erhalten.

Herr Schwabbaur entgegnet, dass die Rheinebene wie ein Schweizer Käse zu betrachten sei. Wenn es viel regnet, würde sich das Wasser durch unterschiedliche Ebenen durchdrücken. Er ist der Meinung, dass die dort befindlichen Pumpen weiterlaufen werden müssen um das Grundwasserverhältnis zu regeln, da durch den Bergbau doch sehr stark in die Natur eingegriffen worden ist.

BM Förster teilt seinen Kenntnisstand darüber, dass Heidelberg Materials die Auflage hat, den See weiterhin zu befüllen. Ohne diese Wasserzufuhr wird der See austrocknen da er nicht durch eine Quelle oder ein anderes, natürliches Gewässer bespeist werde. Er betont, dass der See niemals zu einem Badesee werden wird.

GR Molitor dankt für die Ausführungen und hebt hervor, dass Heidelberg Cement lange Jahre ein guter Arbeitgeber war und der Steinbruch und die Materialseilbahn Nußloch geprägt hat. Nun gebe der Steinbruch der Gemeinde etwas zurück, was eine schöne Sache sei, aber wiederum auch Arbeit bringe, die er jedoch als positiv aufnimmt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht bei Naturlehrpfaden usw. nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

GR Kazmaier weist im Zusammenhang mit dem Naturschutz und dem Aussterben von Insektenpopulationen darauf hin, dass es viel zu viele Schottergärten gibt.

Herr Schwabbaur bestätigt diesen negativen Trend und informiert, dass die Gemeinde ihre Schotterbeete sukzessive zurück baut. Aktuell sei das Schotterbeet am Feuerwehrhaus entfernt worden.

GR Röser fragt, ob die Ausgleichsmaßnahmen vom Baugebiet „Seidenweg“, die dort ebenfalls verortet sind, durch das Projekt formell beeinträchtigt würden.

Herr Schwabbaur entgegnet, dass dies eher als eine Rettungsaktion anzusehen ist und keine Beeinträchtigung darstellt.

GR Röser hat weiter eine Rückfrage zu der von Herrn Schwabbaur angesprochenen Fledermausart. Er informiert, dass bei der Erarbeitung des Leidbilds für den Wald herausgekommen sei, dass in diesem Gebiet 13 Fledermausarten beheimatet sind. Er möchte in Erfahrung bringen, ob die von Herrn Schwabbaur angesprochene Art zu diesen dazu gehört oder hinzu komme.

Herr Schwabbaur entgegnet, dass diese Art neu sei.

GR Röser dankt für die Antwort und teilt letztlich mit, dass dieses Projekt, wenn es zur Ausführung kommt, wertvoller als jede Gartenschau sei.

GR Rupp schlägt vor zu prüfen, ob der Blühstreifen, der als Nr. 20 dargestellt wird, in Richtung Leimbach fortgeführt werden kann, möglicherweise im Rahmen der Leimbachrenaturierung. Dadurch entstünde ein schöner Blühstreifen, der sich durch die Gemeinde zieht und die Biodiversität unterstützt. Des Weiteren betont er die Notwendigkeit, die Naturschätze, neben den natürlichen Feinden, auch vor Personen zu schützen, da es leider Menschen gibt, die sich gerne an der Natur bedienen.

Herr Schwabbaur bestätigt dies und erklärt, dass die „Kronjuwelen“ mit Zäunen geschützt werden müssen. Das Gelände sei jedoch größtenteils bereits abgeschlossen und es bestünde die Möglichkeit, das Zaunsystem mit wenig Geld aufrechtzuerhalten. Er führt weiter aus, dass es jedoch auch Hänge und kleine Teiche gibt, die abgesichert werden müssen.

GRätin Stegmaier führt aus, dass auf dem roten Platz der Schillerschule vier Bäume kaputt sind und sich die Kinder eine Ersatzpflanzung wünschen.

Nach erfolgter Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt den Antrag zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu stellen.

2. Der Gemeinderat beschließt bereits im Haushaltsjahr 2024 anfallende Haushaltsmittel zweckgebunden außerplanmäßig zu genehmigen.

TOP 6 ─ Generalsanierung Schillerschule bzw. Planung gesamtes Schillerschulareal
- Sachstandsbericht (Architektenwettbewerb, Förderungen, etc.)
- Grobterminplan und Grobkosten

- Dieser TOP wurde nach TOP 4 behandelt. –

20:15 Uhr: BAL Leyk nimmt fortan an der Sitzung teil.

BM Förster übergibt zur Sachdarstellung das Wort an BAL Leyk. Dieser erörtert, dass die Sitzungsvorlage den Fortschritt der Generalsanierung der Schillerschule seit 2020 zusammenfasst. Er berichtet anhand dieser, dass nach einer breit angelegten Kooperation und einer umfassenden Bestandsaufnahme inklusive Machbarkeitsstudie, der Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen hat, einen Schulneubau (G5) zwischen dem bestehenden Gebäude von 1987 (G3) und der Festhalle (G4) zu errichten. Neben der Schulerweiterung und -sanierung steht auch die Sanierung der Festhalle an, wobei hier schon begonnen worden ist technische Gewerke zu erneuern, über deren Stand BAL Leyk kurz berichtet. Weiter informiert er, dass für die Sanierung der Festhalle der Gemeinde Fördermittel aus dem Fördertopf der IVS zur Verfügung stehen. Das gesamte Areal falle zudem unter das Sanierungsgebiet Ortsmitte III, was weitere Förderungen ermöglicht, insbesondere für die Schaffung von Stellplätzen, die in Form von Parkebenen im Neubau geplant sind. BAL Leyk führt weiter aus, dass aktuell verschiedene Planungen parallel durchgeführt werden, darunter die Voruntersuchung zur Aufgabe der beiden Schulgebäuden G1 und G2, ein Architektenwettbewerb für den Neubaukomplex und die Sanierung der Turn- und Festhalle. Die Finanzierung umfasse verschiedene Förderprogramme sowie Kreditaufnahmen, wobei nur bei Feststellung, dass eine weitere Nutzung des Alt- und Anbaus (G1 +G2) als Schule nicht wirtschaftlich ist, die Möglichkeit besteht, Zuschüsse im Rahmen der Schulbauförderung zu beantragen, merkt BAL Leyk weiter an. Darüber hinaus teilt er mit, dass eine Gesamtkostenschätzung noch ausstehe, aber bereits klar sei, dass die Finanzierungslücke voraussichtlich durch Kredite gedeckt werden müsse. Zuletzt betont er die Komplexität des Projekts, gerade auch wegen der verschiedenen Fördertöpfe und deren Befristung und stellt seine Bedeutung für die Gemeinde heraus, insbesondere im Kontext des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035. Obwohl es eine große Herausforderung für Ressourcen und Finanzen darstellt, gibt BAL Leyk zum Ende seines Sachvortrags eine zuversichtliche Empfehlung für die Fortführung des Projekts.

GR Röser stellt heraus, dass die grobe Planung bereits in der Vergangenheit gehört wurde und dass das Projekt der CDU-Fraktion ein Herzensanliegen ist. Er weist auf die zu erwartenden Kosten hin und darauf, dass bei der Umsetzung eine stärkere Priorisierung von Projekten notwendig sein wird, möglicherweise sogar das Streichen einiger davon.

GR Kleinert hebt hervor, dass dies die erste Vorlage sei, die alle Aspekte in dieser Breite berücksichtige. Er berichtet von zwei bei ihm auftretenden Reaktionen während des Lesens der Vorlage: Erstens, er zieht den Hut vor denjenigen in der Verwaltung, die das Projekt steuern, da es viele verschiedene Förderanträge und -bedingungen gibt. Zweitens, er äußert Enttäuschung über die überraschend geringe Förderquote von lediglich 20%. Das bereite ihm Sorge, insbesondere wenn fast 13 Millionen Euro durch Kredite finanziert werden müssen. Er fragt sich, ob das Projekt bereits auf Gleisen gesetzt und daher nun laufen müsse, oder ob es noch eine Möglichkeit gibt, es zu stoppen, wenn es finanziell und personell überfordert. Der Zeitplan erscheint ihm äußerst sportlich und er stellt fest, dass im Jahr 2023 offenbar nicht wirklich etwas passiert ist. GR Kleinert hält den Zeitplan insgesamt für überambitioniert und fragt, ob es realistisch sei diesen einzuhalten. Möglicherweise müsse man davon ausgehen, dass eine Verlängerung notwendig wird. Er zweifelt auch an den personellen Kapazitäten, um das Projekt erfolgreich umzusetzen.

GR Baumeister wertet den aktuellen Sachstand als reine Information und nimmt diese zur Kenntnis. Die Kostenschätzungen sei bereits bekannt und überrasche daher nicht. Wie bei der Fraktion B´90/Die Grünen bestehe jedoch auch bei seiner Fraktion höchste Bedenken bezüglich der Kosten. Sie fragen sich, wie das finanziert werden soll, da die Summe, die letztendlich darunter stehe, sie zweifeln lässt, wie das bewältigt werden kann. Insbesondere die Sanierung des Altbaus G3 für 3,6 Millionen Euro wirft bei GR Baumeister Fragen auf. Er möchte wissen, was in dieser Summe versteckt ist. Seiner Ansicht nach sollte man nicht mit Gewalt architektonische Anpassungen vornehmen, wenn man finanziell nicht die Mittel dazu hat, auch wenn ein Angleich an den Neubaukomplex selbstverständlich Sinn machen würde. GR Baumeister bittet die Verwaltung inständig darum, im Architektenwettbewerb darauf hinzuweisen, dass die Altgebäude mitgenutzt werden können aber nicht zwangsläufig angeglichen werden müssen. Er ist der Meinung, dass man die Kosten senken muss, sonst würde sich die Gemeinde ihr eigenes Grab schaufeln.

GR Molitor äußert ebenfalls seine Bedenken hinsichtlich der Kosten. Das Projekt sei jedoch eine Investition in Bildung, Kultur und Sport, welche klar in den einzelnen Konzepten der Gemeinde verankert seien und man mit deren Umsetzung den selbst auferlegten Zielen nachkomme. Es könnte jedoch notwendig werden, die Investitionen möglicherweise in Pflicht- und Kürbereiche aufzuteilen, auch wenn es natürlich schöner sei, alles aus einem Guss zu formen. Er hebt die Wichtigkeit des Mammutprojekts hervor und wie dieses die Gemeinde weiter aufwerten würde. Er möchte festgehalten haben, dass diese Infovorlage nicht als abschließende Kostenzusammenstellung betrachtet werde, um später darauf zu verweisen, dass der Gemeinderat mit dieser hinreichend auf die Kosten hingewiesen worden ist.

BM Förster erwidert, dass wohl jedem bewusst gewesen sein dürfte, dass die Kosten nicht unter 10 Millionen Euro liegen würden. Schulbau sei generell teuer, das werde einem auch deutlich, wenn man die Ausgaben benachbarter Kommunen betrachte. Hier in Nußloch könnten Bestandsgebäude einbezogen werden und man müsste beispielsweise kein Ausweichquartier schaffen, was ebenfalls Kosten verursachen würde. Da es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gibt, wird man diesem zwangsläufig nachkommen müssen. Die Umsetzung müsse daher mit voller Kraft vorangetrieben werden, auch wenn der Zeitplan sehr ambitioniert sei. Die Umsetzung der Ganztagsbetreuung sei fast unrealistisch innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens und unter Berücksichtigung aller Vorgaben, wie beispielsweise EU-weite Ausschreibungen. Er betont, dass bevor der Architektenwettbewerb gestartet wird, nochmals im Gemeinderat beraten werden soll. Das Ziel ist es, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtsanspruches einzuhalten. Ihm geht es nicht darum, ein Denkmal zu bauen. Er selbst sei auch von Kosten in Höhe von max. 15 Millionen Euro für den Schulneubau ausgegangen.

BAL Leyk stimmt zu, dass der Zeitplan ambitioniert ist und betont, dass ein Bausteuerer benötigt würde. Er weist darauf hin, dass es nicht nur um die Schule geht, sondern um das gesamte Areal, einschließlich der zwei Parkebenen, des Hallenbads und der Sporthalle. Es wäre falsch, jetzt schon alles zu streichen. In der Ausführung könne man schauen, wo es Einsparpotential gibt. Zudem habe die Funktion Vorrang vor der Optik. Architekt Mayer habe sich auf die reine Machbarkeit konzentriert und es werde nichts abgerissen, nur für die Optik, versichert BAL Leyk. Die Kostenschätzung basiere nur auf der Grundlage von Quadratmetern, umbautem Raum und der Schülerzahl. Weiter führt BAL Leyk aus, dass für das Hallenbad bereits 1 Million Euro ausgegeben worden seien und dieses Jahr nochmals eine dreiviertel Million Euro folgen würden. Diese Kosten seien bereits in der Gesamtsumme enthalten. Die Gebäude G1 und G2 seien nach Fertigstellung komplett frei, was neue Möglichkeiten für andere Bereiche biete. Er stimmt weiter GR Kleinert zu, dass das Jahr 2023 ein verlorenes Jahr gewesen ist, aber die Verwaltung hätte abwarten wollen, ob Fördermittel zu erwarten sind. Wenn bestehende Gebäudeteile saniert würden, müsse klar sein, dass dies nicht im laufenden Schulbetrieb möglich ist, gibt BAL Leyk zu bedenken. Er teilt beispielhaft mit, dass Dielheim über 2 Millionen Euro nur für Container als Ausweichquartiere ausgegeben habe. Außerdem stellt sich die Frage, wo überhaupt Platz für die temporäre Unterbringung der gesamten Schillerschule wäre.

GR Baumeister möchte klarstellen, dass es nicht darum geht, Investitionen zu verhindern, sondern um die Machbarkeit und einen möglichen Mittelweg.

Auch GR Kleinert betont, dass sein Einwand nicht als Zweifel am Projekt oder Konzept verstanden werden soll. Er findet das Projekt so, wie es geplant ist, gut. Ihm war nur nicht bewusst, dass die Förderhöhe so gering ist. Er hofft, dass die Gemeinde die Förderung wie geplant erhält. Er fragt nochmal nach der Möglichkeit eines Ausstiegs. Für ihn hört es sich so an, als bestünde diese nicht mehr und man nur noch nachjustieren könne. Das Projekt an sich könne wohl nicht mehr gestoppt werden. Dies müsse allen klar sein. Da die Rahmenbedingungen nicht nur von der Gemeinde, sondern auch vom Land gesetzt werden, könnte es sinnvoll sein, eine Sitzung mit den Landesvertretern zu organisieren, um zu klären, dass die aktuellen Bedingungen und vor allem die Förderungen unzufriedenstellend sind. Er möchte in Erfahrung bringen, was der Rest der Runde davon hält.

BM Förster stimmt zu, dass eine solche Sitzung oder zumindest das Sprechen mit den Landesvertretern auf Fraktionsebene sinnvoll sein könnte, gerade auch weil die Bedingungen noch nicht sehr lange bekannt sind und man nun festgestellt habe, dass die Kommunen größere Probleme haben werden mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs.

BM Förster schließt sodann den Tagesordnungspunkt und geht zum nächsten über.

TOP 7 ─ Friedhof Maisbach
- Errichtung von Urnenstelen / Urnenwürfeln
- Auftragsvergabe

BM Förster informiert anhand der Vorlage darüber, dass die Möglichkeit zur Beisetzung in einer Urnenstele auf dem Maisbacher Friedhof geschaffen werden soll. Er führt aus, dass der Tagesordnungspunkt im April öffentlich abgesetzt wurde, da der berechtigte Hinweis im nichtöffentlichen Sitzungsteil aus den Reihen des Gemeinderats kam, dass der Kauf von Steinen aus Kinderarbeit in der Friedhofsordnung für Bürger verboten ist, jedoch die Gemeinde selbst keinen vernünftigen Nachweis dafür vorliegen habe. Die Verwaltung hat daher nachjustiert und ein Angebot für Granit aus einem deutschen Steinbruch sowie ein entsprechendes Zertifikat eingeholt. Weiter teilt er mit, dass im heutigen, vorangegangenen, nichtöffentlichen Sitzungsteil vom Gremium der Vorschlag gemacht worden sei, aus Kapazitäts- als auch aus ästhetischen Gründen, nur Doppelstelen anzuschaffen. Darüber hinaus sei vorgeschlagen worden, ein Angebot für eine Ausführung aus Sandstein einzuholen und umzusetzen, falls dies finanziell ähnlich abbildbar sei.

BAL Leyk teilt mit, dass der Korpus aus Sandstein besteht, jedoch eine vollständige Ausführung mit diesem Material bei diesem System nicht möglich ist. Daher müsse eine neue Ausführungsvariante überlegt und erneut Angebote eingeholt werden, sollte diesem Wunsch nähergetreten werden.

GR Veits betont, dass der Fraktion B´90/Die Grünen wichtig gewesen sei, noch einmal genau darauf zu achten, woher die Steine stammen. Er dankt der Verwaltung dafür, dass sie diesem Anliegen Beachtung geschenkt hat. Die Fraktion lege großen Wert darauf, dass keine Steine aus Steinbrüchen verwendet werden, in denen Kinder ausgebeutet werden. Weiter teilt GR Veits mit, dass Sandstein optisch schöner gewesen wäre, aber nicht deshalb nochmals von vorne begonnen werden soll und daher nun Beschluss über die Granitart gefasst werden sollte. Die Fraktion B´90/Die Grünen präferiere mehrheitlich die Granitvariante 2+4, was einer Ausführung außen dunkel und innen hell entspricht.

GR Kettemann stimmt GR Veits hinsichtlich der Zeitverzögerung bei erneuter Angebotseinholung für Sandstein zu und möchte den Vorschlag der Verwaltung weiterverfolgen, da das System mit Sandstein nicht funktioniert. Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Nr. 3 der Granitvarianten bevorzugt.

GR Baumeister erklärt, dass es ihm im nicht darum ginge, weniger Stelen aufzustellen, sondern lediglich die Einzelstelen wegzulassen, da sie nicht so schön sind. Er versteht, dass es ein zusätzlicher Aufwand wäre, wenn man sich für Sandstein entscheidet, da man auf einen anderen Hersteller zugehen müsste. GR Baumeister informiert, dass die Fraktion FDP/BfN die Nr. 1+2 der Granitvarianten präferiert.

GR Molitor erläutert, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung lautete, dass wenn es eine Sandsteinversion gibt, die den gleichen Preis hätte wie die Granitvariante, dann diese umgesetzt werden könnte, ohne erneuten Beschluss des Gemeinderats, sodass es zu keiner Zeitverzögerung käme. Er teilt weiter mit, dass die SPD-Fraktion für Nr. 4 der Granitvarianten ist, sollte dieses System beschlossen werden.

BAL Leyk merkt an, dass Sandstein schneller verwittert und sich der Schmutz schneller auf diesem absetzt. Da es sich um einen naturnahen Bereich handelt, befürchtet er, dass das anfängliche, neue Erscheinungsbild des Sandsteins nicht lange so gut erhalten bleibt. Er gibt zu bedenken, dass Granit unempfindlicher ist.

GRätin Baust weist darauf hin, dass eine erneute Ausschreibung erforderlich wäre, wenn Sandstein in Betracht gezogen würde, Da dies eine zusätzliche Arbeit für die Verwaltung bedeuten würde, wolle sie davon absehen.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Favoriten bezüglich der Granitauswahl, schlägt BM Förster vor darüber abzustimmen, ob die Verwaltung den Granit auswählt. Diese Vorgehensweise wird vom Räterund befürwortet. Des Weiteren wird er aufgrund der Beratung lediglich über die Anschaffung von fünf doppel-Urnenstelen abstimmen lassen, was ebenfalls befürwortet wird.

BM Förster formuliert sodann den nachfolgenden Beschluss.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Gemeinderat lehnt bei 8 Ja-Stimmen (Molitor, Miltner, Seibert, Rupp, Falkner, Baumeister, Lüll, Seemann) und 9 Nein-Stimmen (Baust, Veits, Kleinert, Kazmaier, Petri, Röser, Kettemann, Stegmaier, BM Förster) die Einholung eines Angebots für eine Sandstein-Variante ab.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung zum Kauf von fünf doppelten Urnen-Solo-Stelen (Modelle BB1) der Firma ModuS.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, alle notwendigen Gartenlandschaftsbauarbeiten durchzuführen, die dafür erforderlich sind.
  4. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig die Entscheidung über die zur Auswahl stehenden Granitarten selbst zu treffen.
TOP 8 ─ Leerstandsinitiative Nußloch
Weiteres Vorgehen im Rahmen des Innenentwicklungsmanagements

BM Förster erläutert anhand der Vorlage, dass eine Analyse der „Wohnraumoffensive BW“ ergab, dass in Nußloch ein großes Potenzial an Wohnraum in Leerständen vorhanden ist. Um diese zu reaktivieren hat die Gemeinde im ersten Schritt eine Flyer-Aktion durchgeführt, welche jedoch äußerst ernüchternd ausgefallen ist. BM Förster berichtet über gerade einmal fünf Rückmeldungen dazu, welche sich eher auf allgemeine Fragen oder Hilfestellungen bezogen hätten, nicht jedoch auf das eigentliche Ziel der Kampagne. Die Erfahrung hieraus zeigt, dass die Bürger zwar verstanden haben, um was es der Gemeinde geht, sie jedoch aufgrund ihrer negativen Erlebnisse mit Mietern oder anderer privater Themen dennoch nicht bereit sind, ihre Räumlichkeiten dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Es bedarf nach Ansicht von BM Förster daher weiterhin einen langen Atem bei der Sache, er wolle jedoch nichts unversucht lassen, da es weder von der Verwaltung noch vom Gemeinderat das Ansinnen sei, die Wohnungsnot durch Erschließung neuer Baugebiete zu beseitigen. Im nächsten Schritt soll daher nun das Innenentwicklungsmanagement im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gemeinsam mit dem Fachbüro „ProjektStadt“ gestartet werden. Hierzu benötigt es kein Beschluss des Gemeinderats, führt BM Förster weiter aus. Er informiert über die einzelnen Phasen des Innenentwicklungsmanagements und die Finanzierung dessen. Parallel zu diesem Schritt wird von der MVV Regioplan eine Innenentwicklungsstudie erarbeitet, die das Potenzial im bestehenden Siedlungsgebiet Nußlochs aufzeigt und einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung entwickelt, führt BM Förster abschließend aus.

GR Röser erläutert, dass die Erfahrungswerte gezeigt haben, dass die Reaktivierung von Wohnraum nicht das ist, was von der Bürgerschaft gewollt wird. Er ist daher der Ansicht, dass es nicht die Zeit ist, weitere Schritte hierzu auf den Weg zu bringen. Auch wenn es nur zur Kenntnis für den Gemeinderat ist, möchte er dennoch mitteilen, dass die CDU-Fraktion dagegen ist.

GR Kleinert zeigt sich ernüchtert über die Flyer-Aktion. Seiner Meinung nach sei es jedoch zu erwarten gewesen, dass bei nur einer Aktion wenig Rückmeldung kommen wird. Man müsse daher weiter dranbleiben. Eine Idee seinerseits wäre, zusammen mit der KWG zu konkretisieren, welche Art von Unterstützungsangeboten für die Bürger geleistet werden könnte. GR Kleinert möchte die Chance ergreifen, jemanden einzustellen, der sich damit befasst, wenn sich wieder eine Tür für eine entsprechende Förderung öffnet.

GR Baumeister teilt mit, dass er enttäuscht über die geringe Anzahl an Rückmeldungen ist und dass es eigentlich keine einzige qualifizierte Antwort zur eigentlichen Fragestellung gab. Er zweifelt weiterhin an den angegebenen 350 freien Wohnungen und ist sich der Doppelnutzung und Problemen, die mit der Vermietung der Wohnungen einhergehen, bewusst. Er teilt weiter mit, dass der Gemeinderat sich ohnehin schon selbst dazu verpflichtet hat, die Bebauungspläne zu überprüfen und entsprechend nachzujustieren, um eine Innenverdichtung zu ermöglichen. Dies wird auch nach und nach umgesetzt.

GR Molitor lobt die Verwaltung für den erheblichen Zeit- und Ideenaufwand, den sie investiert hat, wenngleich das Ergebnis hierzu ernüchternd ausgefallen ist. Die Kampagne sei gut aufgemacht gewesen. Jetzt müsse das Ergebnis so akzeptiert und überlegt werden, was noch getan werden kann, um den einen oder anderen Eigentümer zum Verkauf oder zur Vermietung zu motivieren.

Nach erfolgtem Austausch hierzu geht BM Förster zum nächsten TOP über.

TOP 9 ─ Kommunale Inklusionsvermittler
Das Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“

BM Förster fasst bei einem kurzen Sachvortrag die Inhalte der Sitzungsvorlage zusammen. Er berichtet, dass das Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ Kommunale Inklusionsvermittler (KIV) als zentrale Anlaufstellen für Inklusion und Belange von Menschen mit Behinderung etablieren soll. Seit 2014 sei dies in verschiedenen Landkreisen erfolgreich umgesetzt und soll nun auch im Rhein-Neckar-Kreis eingerichtet werden. Bisher haben sich lt. Kenntnisstand von BM Förster 32 interessierte Kommunen inkl. Nußloch gemeldet. Er informiert, dass KIVs Vermittler zwischen Verwaltung und Bürgern sind, Netzwerke pflegen und inklusive Strukturen schaffen und geringfügig, ehrenamtlich oder in bestehenden Stellen arbeiten, mit 3 bis 4 Stunden pro Woche. BM Förster führt aus, dass in der Verwaltung derzeit hierfür keine freien Kapazitäten gesehen werden, weshalb über eine geringfügige Beschäftigung oder über Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung das Angebot in Nußloch geschaffen werden soll. Die Qualifizierung derjenigen Person würde über das Förderprogramm finanziert, die Beschäftigungskosten müssten wiederum von der Gemeinde getragen werden. BM Förster hält das Projekt für sehr wichtig und bittet daher den Gemeinderat um Zustimmung des Beschlussvorschlags.

GR Röser signalisiert grundsätzlich Zustimmung von Seiten der CDU. Er fragt, welche grundlegenden Qualifikationen eine solche Person mitbringen müsse, da diese ja erst nach der Auswahl geschult werde.

BM Förster entgegnet, dass es sinnvoll sein könnte, dass die Person selbst eine Einschränkung hat, dies aber keine Voraussetzung sei. Vielmehr sollte die Person Empathie haben. Eine festgelegte Richtschnur gibt es nicht.

GR Röser erwidert, dass seine Fraktion der Meinung gewesen sei, dass es im Rathaus bereits jemanden gibt, der dafür zuständig ist. Er fragt, wer bisher den Arbeitskreis Barrierefreiheit betreut hat.

BM Förster antwortet, dass der Arbeitskreis dem Hauptamt angegliedert ist und erläutert, dass die Verwaltung bei laufenden Projekten schon jetzt an Barrierefreiheit usw. denkt. Bei den Kommunale Inklusionsvermittler gehe es eher um Vernetzung, Ansprechpartner etc..

GR Veits gibt den Hinweis, dass der Rhein-Neckar-Kreis eine OpenStreetMap bereitstellt, in der bereits Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit in Nußloch dargestellt sind. Er fragt, welche Aufgaben die Behindertenbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises für die Bürgerinnen und Bürger in Nußloch übernehmen.

BM Förster informiert, dass Frau Ssymank vom Rhein-Neckar-Kreis für Nußloch zuständig ist und diese auch an der Informationsveranstaltung zum Kommunalen Inklusionsvermittler teilgenommen habe. Aktuell stehe die Verwaltung auch in Kontakt mit ihr bezüglich der barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen. Er bestätigt, dass der Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises in Nußloch aktiv ist.

GR Veits äußert große Zweifel, ob es mit einem minimalen Budget und minimaler Zeit möglich ist, die vielfältigen Anmerkungen aus der Bevölkerung zu bündeln und daraus Projekte zu entwickeln. Er fragt sich, ob im Rathaus überhaupt ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um die vom KIV erarbeiteten Maßnahmen dann auch umzusetzen. Es bestehe in seinen Augen die Gefahr, dass eine zu Beginn motivierte Person schnell frustriert sein könnte, wenn ihre Projekte dann nicht umgesetzt würden. Ob eine Person, die einen dreitägigen Kurs absolviert hat, ausreichend qualifiziert und in der Lage ist, eine solche Aufgabe zu begleiten, stellt er zudem in Frage. GR Veits betont, dass er bei solch einer wichtigen, gesellschaftlichen Sache keinen Rotstift ansetzen wolle, er jedoch Zweifel an der Qualität bei der Umsetzung habe.

BM Förster gibt an, selbst kein Experte auf diesem Gebiet zu sein. Er erwähnt, dass es bisher lediglich eine Infoveranstaltung hierzu gab, die er besucht hat. Er weiß daher aus Erfahrungen in anderen Landkreisen, dass das, was im Rhein-Neckar-Kreis nun eingeführt werden soll, dort bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Er betont die Bedeutung des Lernens von anderen und der Vernetzung, die durch die KIVs entstünde. Er hebt hervor, dass Barrierefreiheit und Inklusion bereits bei jeder Baumaßnahme von der Verwaltung berücksichtigt würde, aber es wichtig sei, diesen Gedanken noch weiter zu vertiefen

GR Veits erkundigt sich, ob die KIVs auch über die Projektlaufzeit bzw. Förderungsperiode hinaus von anderen Landkreisen beschäftigt wurden.

BM Förster bestätigt dies und verdeutlicht nochmals, dass lediglich die Schulung nicht jedoch die Personalkosten an sich gefördert würden.

GR Rupp betont, dass das Projekt die Kernkompetenz der Gemeinde betrifft. Es sei seiner Meinung nach ein Puzzlestück, das die Gemeinde vielfältiger macht und es ermöglicht, das bereits Bestehende weiter auszubauen. Zudem weiß man aus Erfahrungen in anderen Landkreisen, dass dieses Projekt funktioniert. Aus diesen Gründen werde die FDP/BfN-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

GR Molitor erklärt, dass das Projekt zustimmungswürdig ist und die SPD dahintersteht. Es sei ein Weckruf, den Arbeitskreis Barrierefreiheit wieder zu beleben und mit Themen zu füllen. Gleichzeitig äußert er Bedenken, dass es schwierig sein könnte, das breit gefächerte Thema mit nur 3-4 Stunden pro Woche zu bearbeiten, besonders wenn jemand neu in dem Bereich ist. Er fragt sich, was eine Person in dieser begrenzten Zeit wirklich bewegen kann. Möglicherweise könne man sich mit benachbarten Gemeinden wie Sandhausen zusammentun, die wahrscheinlich ähnliche Themen haben, um von einer Zusammenarbeit zu profitieren und die Umsetzung zu beschleunigen. Insgesamt betont GR Molitor die Wichtigkeit von Barrierefreiheit, was auch in den Konzepten der Gemeinde verankert ist. Er erinnert an einen Vorfall in der Lindenschule, bei dem vorbildlich mit einem behinderten Kind umgegangen wurde, was zeige, dass die Gemeinde bereits bewiesen habe, dass sie zu diesem Thema sensibilisiert ist.

GR Lüll fragt, was passieren wird, wenn bis zur Meldefrist am 30. September 2024 niemand gefunden wird.

BM Förster erklärt, dass die Aufgabe weiterhin bei der Verwaltung bleiben wird, dann aber ohne die Unterstützung einer zusätzlichen Person. Er bezweifelt, dass man durch eine Ausschreibung jemanden finden wird. Stattdessen müsse man aktiv Personen ansprechen, um Unterstützung zu gewinnen.

GR Kazmaier schlägt vor, Kontakt mit der Förderschule in Wiesloch aufzunehmen.

Dies hält BM Förster für eine gute Idee und dankt für den Hinweis.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ und die Einstellung eines kommunalen Inklusionsvermittlers (KIV). Die Entlohnungsart des KIV wird dann bestimmt, wenn die Suche erfolgreich war.

TOP 10 ─ Sanierung der Festhalle mit Hallenbad
- Auftragsvergabe Elektroarbeiten

BM Förster informiert, dass die Elektrounterverteilung im Hallenbad aufgrund der Sanierung der Schwimmbadtechnik erneuert werden muss. Zudem werden teilweise neue Zuleitungen verlegt. Für diese Arbeiten erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, bei der die Firma Rensch Elektrotechnik aus Nußloch das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Er führt weiter aus, dass die Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmbadtechnik während der Schließzeiten des Hallenbades durchgeführt würden und ebenfalls unter die IVS-Sportstättenförderung (54 % effektive Förderquote) fallen.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Firma Rensch Elektrotechnik aus Nußloch mit der Sanierung der Elektrounterverteilung und der Zuleitung für die Enthärtungsanlage gemäß Angebotspreis von 19.961,64 Euro brutto zu beauftragen.

TOP 11 ─ Altgemeinderat
- Festlegung der Voraussetzungen zur offiziellen Ernennung

BM Förster erläutert, dass die Gemeindeverwaltung die Einführung klarer Richtlinien zur Ernennung von Alt-Gemeinderäten wünscht, um angemessen auf Ereignisse wie runde Geburtstage oder Sterbefälle reagieren zu können und die Empfänger von Einladungen zu gemeindlichen Veranstaltungen klar zu definieren. Vorschlag der Verwaltung ist, so BM Förster weiter, die Ernennung nach Vollendung von zwei Amtsperioden zu vollziehen, was einer ehrenamtlichen Ratsarbeit von 10 Jahren entspricht und eine Anerkennung des langjährigen Dienstes für die Gemeinde darstellt. Darüber hinaus stellt die Verwaltung zur Diskussion, ob die goldene Verdienstmedaille, die zweithöchste Würdigung von Seiten der Gemeinde, an Gemeinderäte mit einer 25-jährigen Gemeinderatszugehörigkeit verliehen werden soll. Nach positivem Beschluss würde die Ehrungsordnung entsprechend angepasst, so BM Förster abschließend.

GR Petri signalisiert für die CDU-Fraktion Zustimmung zu beiden Vorschlägen der Verwaltung.

GR Baumeister zeigt sich grundsätzlich einverstanden mit dem Beschlussvorschlag, könnte sich jedoch auch vorstellen, den Titel "Alt-Gemeinderat" bereits nach 5 Jahren zu verleihen, da jeder hier am Ratstisch wisse, wie zeitintensiv dieses Ehrenamt ist.

GR Molitor schlägt vor, die goldene Verdienstmedaille bereits nach 20 Jahren Ratsarbeit zu verleihen, da 25 Jahre zu lang erscheinen und mit fünf Wahlkämpfen verbunden sind, was sehr kräftezehrend ist, was sich auch jetzt aktuell wieder zeige. Er hält 10 Jahre für angemessen, um den Titel "Alt-Gemeinderat" zu verleihen, schlägt aber vor, das Doppelte dieser Zeit für die goldene Verdienstmedaille anzunehmen.

GR Röser merkt an, dass es bisher ein ungeschriebenes Gesetz war, dass jeder, der einmal gewählt und einmal wiedergewählt wurde und somit zwei Wahlperioden im Gemeinderat verbracht hat, den Titel "Alt-Gemeinderat" tragen darf. Er führt weiter aus, dass bei Beibehaltung der 25 Jahre das bisherige Vorgehen fortgesetzt würde, da Dr. Paul Maier und Wolfgang Heid bspw. nach jeweils 29 Jahren im Rat die goldene Verdienstmedaille erhalten haben, also als sie jeweils die 25 Jahre „geknackt“ hatten.

GR Veits betont, dass seine Fraktion nicht besonders viel Wert auf Ehrungen oder Titel legt, weshalb der Tagesordnungspunkt von ihnen nicht sonderlich intensiv in deren Vorbesprechung behandelt worden sei. Sie könnten sich jedoch dem anschließen, was die SPD vorschlägt da eine viermalige Wahl in den Gemeinderat schon eine sehr bedeutende Leistung sei.

GR Seemann fragt, ob ein Nußlocher Bürger, der 25 Jahre im Kreistag war, auch von der Gemeinde geehrt wird.

BM Förster vermutet, dass dies wahrscheinlich eher ausschließlich über den Kreis läuft oder dass zumindest ein Antrag von Seiten der Gemeinde gestellt werden muss.

GR Baumeister schlägt vor, dass die Gemeinde bei Veranstaltungen künftig nicht nur Gemeinderäte, sondern auch beispielsweise Kreisräte einlädt, um ihr Engagement stärker ins Bewusstsein der Bürger zu rücken und ihre Arbeit angemessen zu würdigen.

Dies hält BM Förster für eine gute Idee und sichert zu, dies bei künftigen Veranstaltungen zu berücksichtigen.

Aufgrund des Vorschlags von Seiten der SPD, die goldene Verdienstmedaille der Gemeinde bereits nach 20-jähriger Ratsarbeit zu verleihen, formuliert BM Förster den Beschlussvorschlag entsprechend um und bringt ihn wie folgt zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (Rupp), den Titel "Alt-Gemeinderat" Personen zu verleihen, die zwei Amtsperioden im Gemeinderat absolviert haben, was einer ehrenamtlichen Tätigkeit von insgesamt 10 Jahren entspricht.
  2. Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (Lüll, Röser) und 3 Enthaltungen (Rupp, Kazmaier, Baust), die goldene Verdienstmedaille der Gemeinde ab einer 20-jährigen Gemeinderatszugehörigkeit zu verleihen.
  3. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass die Kriterien zur Betitelung als „Alt-Gemeinderat“ ab Beginn der neuen Legislaturperiode (10.06.2024) Berücksichtigung finden und die goldene Verdienstmedaille nachverliehen wird.
TOP 12 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 12.1 – Dank an Verwaltung

GR Rupp dankt der Verwaltung, vor allem Herrn Henze und dem GVD für die großartige Unterstützung beim heutigen Sporttag der Schillerschule. Sie haben geholfen das Parken in der Lichtenau zu regeln.

Die Verwaltung nimmt Kenntnis.

TOP 12.2 – Wasserzapfstellen Friedhof

GRätin Falkner merkt an, dass die Wasserzapfstellen auf dem Friedhof teilweise kaum Wasser führen. Ihr sei es bei der Stelle an der Kraichgaustraße und beim anonymen Grabfeld aufgefallen.

BAL Leyk berichtet, dass ähnliche Probleme z. B. bereits bei der Zapfstelle beim Sternenkinderdenkmal aufgetreten sind. Zuerst sei von der Verwaltung angenommen worden, dass es sich um einen Wasserrohrbruch handelt, jedoch habe sich die Situation wieder normalisiert ehe etwas vorgenommen worden sei. Zur weiteren Überprüfung sei nun eine Wasseruhr installiert worden, um festzustellen, ob irgendwo Wasser verloren geht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.3 – Anfrage FC Rot Nutzung Kunstrasenplatz

GR Lüll informiert, dass der FC Rot für ein halbes Jahr auf dem Nußlocher Kunstrasen trainieren möchte, da deren Platz saniert wird. Der FV Nußloch habe diese Anfrage erhalten, richtiger Ansprechpartner dafür sei jedoch die Verwaltung. Er regt an, dem zuzustimmen, da auch der FV Nußloch bei der Sanierung des Stadions Ausweichmöglichkeiten benötigt.

BM Förster bestätigt, dass diese Anfrage bei der Verwaltung gestellt werden muss. Er sichert zu, diese dann dementsprechend wohlwollend zu bearbeiten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.4 – Dank an Förderverein Lindenschule

GR Molitor bedankt sich bei allen Besuchern des Bürgerdialogs zur Kommunalwahl am vergangenen Sonntag. Ein besonderer Dank gelte jedoch dem Förderverein der Lindenschule für die Bewirtung während der Veranstaltung.

Der Räterund schließt sich dem Dank an.

TOP 13 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13.1 – Urban Gardening

BM Förster informiert, dass bis zum Stichtag 27, sich für Urban Gardening interessierte Personen gemeldet haben. Diese seien nun per Mail zu einer Infoveranstaltung, die am 18.06.2024 im Rathaus stattfindet, eingeladen worden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.