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Das Ordnungsamt informiert
In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden beim Ordnungsamt über von Hundekot verunreinigte Gehwege und Plätze.
Das Ordnungsamt möchte deshalb alle Hundeführer auf § 11 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch aufmerksam machen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Darüber hinaus häufen sich Beschwerden, dass Kinder auf ihrem Weg zur Schule leider immer wieder in Hundekot treten. Etwaige Verschmutzungen sind sofort durch den Halter oder Führer des Hundes zu entfernen. Bei Nichtbeseitigung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb des bebauten Ortskerns grundsätzlich an der Leine zu führen sind.
Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Mitbürger, sondern stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aktuell erhält das Ordnungsamt verstärkt Meldungen, dass Hundehalter mit ihren Hunden im Ortskern auch in verschiedene Innenhöfe hineingehen. Hiervon bitten wir dringend abzusehen, da es sich hierbei um unbefugtes Betreten von Privateigentum handelt und dies zu einer Anzeige führen kann.
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