Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024

Artikel vom 05.07.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Steffen Petri und GR Christian Miltner zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, wird vonseiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 15.05.2024 (Nr. 6/2024)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil

BM Förster teilt mit, dass die Niederschrift über die öffentliche Sitzung dem Gemeinderat nun immer elektronisch zur Verfügung gestellt wird und dieser innerhalb einer 7-tägigen Frist die Möglichkeit hat, Einwände gegenüber der Verwaltung anzubringen. Da keine Einwendungen gegen das öffentliche Protokoll vom 15.05.2024 erhoben worden sind, ist das Protokoll nach Ablauf der 7-tägigen Frist im Ratsinfosystem hochgeladen und in der RaRu vom 31.05.2024 abgedruckt worden. BM Förster erläutert, dass durch die neue Handhabung das Protokoll schneller der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Das nichtöffentliche Protokoll liegt, führt BM Förster weiter aus, während der Sitzung zur Einsicht aus, ein Versand an die Gemeinderäte ist für den nichtöffentlichen Teil des Protokolls nicht möglich. Auch darf die Bürgerschaft nicht Einsicht nehmen. Die Urkundspersonen können, sollten auch hierzu keine Einwände erhoben werden, auch dieses Protokoll unterzeichnen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2024 (Nr. 6/2024)

Zu TOP 4 – SD.Nr.: GR-35/2024 – Grundstücksverwaltung gibt BM Förster bekannt, dass der Gemeinderat dem Verkauf des Grundstücks (Flst.-Nr. 7653/2) zugestimmt hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Neubau eines Zweifamilienhauses
Im Braßler 26-28
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster führt eingangs aus, dass für die TOPs, die normalerweise vom Technischen Ausschuss behandelt werden, der stellv. Bauamtsleiter Ettner anwesend ist und den Sachverhalt jeweils schildert. Er erläutert den Sachverhalt bezüglich des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung „Im Braßler 26-28“ und erklärt, dass eine Überschreitung der Traufhöhe um 0,2 m beantragt wurde. BM Förster führt dazu aus, dass es im Plangebiet bereits vergleichbare Befreiungen gegeben hat, sodass vonseiten der Verwaltung keine Bedenken hierzu bestehen. Anschließend erläutert er, dass die beantragte Verlängerung der Garage nach einem GR-Grundsatzbeschluss allgemein zulässig ist. Zudem führt er aus, dass die Bebauung mit einem Einzelhaus auf zwei Doppelhaushälften-Grundstücken zulässig ist.

GR Veits erklärt, dass die Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen ihrem Prinzip treu bleibt und den Antrag ablehnt, da es zu einer Überschreitung kommt. Er betont, dass die Überschreitung nicht dazu führen wird, dass mehr Wohneinheiten geschaffen werden. Zudem sei in der Vorlage nicht begründet, warum die Überschreitung erfolgt.

GR Baumeister merkt an, dass es sich um eine geringfügige Überschreitung handelt, die mit der gewählten Dachform verträglich ist. Er betont, dass mit einer anderen Dachform eine erheblichere Überschreitung erfolgen würde.

GR Molitor erklärt, dass die Fraktion der SPD den Antrag aufgrund der 20 cm Überschreitung ablehnt. Der Fraktion gehe es jedoch vielmehr darum, dass eine allgemeine Wohnungsnot herrscht und sie daher nicht zustimmen kann, dass auf einem Doppelhaushälften-Grundstück ein Einfamilienhaus gebaut wird. Wenn es keine besonderen Gründe dafür gibt, die die Notwendigkeit zum Bau auf diese Art und Weise rechtfertigt, spricht die SPD-Fraktion die Ablehnung aus, führt GR Molitor weiter aus. Als Notwendigkeit nennt er bspw. eine behindertengerechte Wohneinheit.

Der Gemeinderat fasst sodann bei 9 Ja-Stimmen (Falkner, Rupp, Baumeister, Lüll, Petri, Röser, Kettemann, Stegmaier, BM Förster) und 8 Nein-Stimmen (Seibert, Miltner, Molitor, Bauer, Baust, Kazmaier, Veits, Kleinert) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Überschreitung der Traufhöhe um 0,2 m zu.

TOP 6 ─ Sanierung eines Zweifamilienhauses und Ausbau einer Scheune
Goethestraße 7
Antrag auf Baugenehmigung

Stellv. BAL Ettner erläutert den Sachverhalt eines Bauvorhabens auf dem Grundstück Goethestraße 7. Er informiert, dass dies nach § 34 BauGB zu bewerten ist und erklärt, dass ein Bauvorhaben lt. diesem Paragraphen zulässig ist, wenn es sich in die vorhandene Bebauung einfügt, was bedeutet, dass der durch die vorhandene Bebauung gebildete Rahmen nicht überschritten werden darf und Ausnahmen möglich sind, wenn die „städtebauliche Harmonie“ nicht beeinträchtigt wird. Stellv. BAL Ettner führt weiter aus, dass das Einfügen nicht an den Grundstücksgrenzen gemessen wird, sondern am Gesamteindruck des Vorhabens, wobei Grund- und Geschossflächenzahl zweitrangig sind. Er informiert, dass das Vorderhaus saniert und das Dachgeschoss zu Wohnraum umgenutzt werden soll. Die Scheune wird ebenfalls zu Wohnraum umgenutzt und der Erdgeschosswohnung des Vorderhauses zugeschlagen, ohne dass eine neue Wohneinheit entsteht. Hinsichtlich der hinteren Baugrenze bestehen, so stellv. BAL Ettner weiter, keine Bedenken vonseiten der Verwaltung, da es mit der Goethestraße 1/1a ein vergleichbares, tief zurückgesetztes Gebäude gibt und die Scheune zudem ein Bestandsgebäude ist. Weiter teilt er mit, dass sich am Vorderhaus lediglich die Lage der Dachgaube ändert, was ebenfalls keine Bedenken der Verwaltung hervorrufe. Zudem wird das Satteldach der Scheune durch ein Pultdach ersetzt, wodurch die Firsthöhe um 2,10 m sinkt. Weiter berichtet er, dass zwischen den Gebäuden ein eingeschossiger Flur entstehen soll und in der Scheune künftig zwei Stellplätze sein werden.

Vonseiten des Gremiums ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Umnutzung des Dachgeschosses des Vorderhauses sowie der Scheune zu Wohnraum zu.

TOP 7 ─ Neubau einer Gaube, Anbau an das Erdgeschoss, Umbau des Obergeschosses
Walldorfer Str. 9/1
Antrag auf Baugenehmigung

Stellv. BAL Ettner informiert, dass dieses Bauvorhaben ebenfalls nach §34 BauGB zu bewerten ist. Er teilt mit, dass die Bauherren einen Anbau im Erdgeschoss mit einer Terrasse Richtung Süden sowie den Neubau einer Gaube planen. Weiter erläutert er, dass die durch die Umgebungsbebauung vorgegebene hintere Baugrenze durch den Anbau nicht überschritten wird. Auch der Neubau einer Gaube Richtung Süden wird seitens der Verwaltung als bedenkenlos eingestuft. Die dadurch entstehende Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum wird begrüßt.

Es ergehen keine Wortmeldungen vonseiten des Räterunds.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Umnutzung des Dachgeschosses mit Neubau einer Gaube und der Erweiterung des Erdgeschosses durch einen Anbau zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 8 ─ Teilregionalplan Windenergie und Photovoltaik
- Auswirkungen auf die Gemeinde Nußloch

BM Förster verweist zu diesem TOP auf die ausführliche Sitzungsvorlage. Er teilt insbesondere mit, dass im Teilregionalplan für Windenergie keine Flächen im Bereich Nußloch ausgewiesen sind. Es werde jedoch dringend geraten, Flächen für Windenergie für das Gebiet der grenzüberschreitenden Metropolregion Rhein-Neckar auszuweisen, da ansonsten die Gemeinden dies selbst nicht mehr steuern können. Bezüglich Photovoltaik informiert er, dass derzeit nur die Flächen in Nußloch ausgewiesen sind, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind. Die Gemeinde prüfe aktuell, wo noch weitere PV-Anlagen gebaut werden können. Diese Prüfungen und Maßnahmen können unabhängig vom Regionalplan weitergeführt werden, so BM Förster abschließend.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9 ─ Brückenbauwerke Max-Berk-Straße/Verbindungsweg zu Heidelberger Straße
- Aufhebung der Ausschreibung

BM Förster erläutert den aktuellen Stand zur Planung und Ausschreibung der Straßenüberführung in der Max-Berk-Straße anhand der Sitzungsvorlage. Er informiert, dass bei den beiden Ausschreibungen jeweils nur ein unzureichendes Angebot eingegangen sei, weshalb die Ausschreibung aufgehoben wurde. BM Förster teilt mit, dass bei dem eingegangenen Angebot bei der Submission am 15.05.2024 wesentliche Teile des Leistungsverzeichnisses nicht bepreist gewesen seien, wodurch das Angebot nicht gewertet werden konnte. Das bei der Submission am 06.06.2024 eingereichte Angebot sei hingegen völlig überteuert gewesen. Die Verwaltung empfiehlt nun eine freihändige Vergabe im Rahmen der im Finanzhaushalt eingestellten Mittel in Höhe von 586.000 Euro.

Es ergehen vonseiten des Gremiums keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu und ermöglicht eine direkte Verhandlung mit geeigneten Baufirmen. Die Beauftragung erfolgt aufgrund der voraussichtlichen Auftragshöhe dann wiederum nur mit Zustimmung des Gemeinderats.

TOP 10 ─ Baumaßnahmen zur Verbesserung der Entwässerungssituation im Bereich Lichtenau (Erneuerung Druckleitung, Entwässerung Reitverein)
- Auftragsvergabe

BM Förster übergibt zur Sachdarstellung das Wort an BAL Leyk. Dieser informiert, dass die Gemeinde eine öffentliche Ausschreibung für mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerungssituation im Freizeitgebiet Lichtenau durchgeführt hat. Aufgrund früherer Überschwemmungen und Schäden bei stärkeren Regenfällen seien diese Maßnahmen notwendig. Die Maßnahmen gliedern sich in drei Teilbereiche, die BAL Leyk nachfolgend erläutert:

  1. Die Verlegung einer Druckleitung mittels Spülbohrverfahren unterhalb des B3-Zubringers,
  2. die Entwässerung des gemeindeeigenen Grundstücks des Reitvereins sowie
  3. die Kanalaufweitung nördlich des Zubringers zwischen Angelsee und Minigolfverein.

BAL Leyk führt weiter aus, dass die Arbeiten nach der Konzeption durch den Fachplaner Willaredt Ingenieure ausgeschrieben worden sind und nun vergeben werden sollen. Nach Prüfung der Angebote hat die Firma Häußler & Boileau aus Leimen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt, so BAL Leyk abschließend, die Auftragsvergabe an diese Firma.

GR Veits freut sich darüber, dass durch diese Maßnahme endlich mehr Sicherheit für die in der Lichtenau ansässigen Vereine geschaffen wird. Zudem profitiere die Natur davon, da das Regenwasser nicht in den Kanal, sondern in den See abgeleitet wird. Dadurch werden Flora und Fauna unterstützt, weshalb die Fraktion B´90/Die Grünen diese Maßnahmen wiederum unterstützten wird.

GR Seibert macht darauf aufmerksam, dass auch an den Hydranten gedacht werden sollte, der sich in der Nähe des Misthaufens befindet. Er erwähnt, dass dies bereits besprochen worden sei.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Häußler & Boileau Tief- und Straßenbau GmbH aus 69181 Leimen den Auftrag für die Erneuerung der Druckleitung in der Lichtenau sowie die Entwässerung des Reitvereins zu einem Gesamtbetrag von 167.634,11 Euro brutto zu erteilen.

TOP 11 ─ Dringende Notwendigkeit des Austauschs der Serverhardware und Infrastruktur
- Auftragsvergabe

BM Förster erläutert anhand der Vorlage, dass die bestehende EDV-Infrastruktur der Gemeindeverwaltung veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Insbesondere die veralteten Server und die eingestellte Unterstützung für die Virtualisierungslösung „VMware ESXi 6.7“ würden erhebliche Risiken darstellen. Er betont daher die Notwendigkeit einer neuen Speicherlösung für den Dateiserver sowie die Aktualisierung auf ESXi 7.0, um die Datensicherheit und die Leistungsfähigkeit der IT-Systeme zu sichern. Weiter führt BM Förster aus, dass die geplanten Maßnahmen den Austausch der physischen Server, die Aktualisierung auf VMware ESXi 7.0 und die Implementierung einer neuen Speicherlösung umfassen und die Firma Sotec GmbH hierfür das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. Um die IT-Systeme effizienter und sicherer zu gestalten, strebt die Verwaltung eine zeitnahe Umsetzung an, so BM Förster abschließend.

GR Kleinert erklärt, dass die Grünen sich mehrheitlich enthalten werden, da noch offene Fragen bestehen, die nicht mehr geklärt werden konnten. Die Fraktion möchte jedoch keinen Antrag auf Vertagung stellen, da die Verwaltung eine schnelle Umsetzung anstrebt. Für die Mitglieder der Fraktion B`90/Die Grünen bleibt unklar, ob die Angebote in Bezug auf Reparatur, Wartung und Service vergleichbar sind. Zudem fehlen der Fraktion Aussagen darüber, ob bei der Einholung der Angebote auch Nachhaltigkeitsmerkmale oder -zertifikate wie der Blaue Engel berücksichtigt wurden. GR Kleinert klärt weiter auf, dass die Fraktionsmitglieder wissen möchten, welche weiterreichenden Optionen bei den anderen Angeboten existieren, die in der Vorlage nicht weiter beschrieben sind. Für zukünftige Beschaffungen wünscht sich GR Kleinert, dass solche Aspekte ebenfalls berücksichtigt werden und bittet darum, die offenen Fragen im Nachgang zur Sitzung zu klären und der Grünen-Fraktion zur Verfügung zu stellen.

Weitere Wortmeldungen ergehen nicht.

Der Gemeinderat fasst mit 12 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen (Bauer, Veits, Kleinert, Baust, Kazmaier) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Sotec GmbH zum Angebotspreis von 61.915,70 Euro Brutto.

TOP 12 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster erklärt GR Rupp für befangen zu diesem TOP und bittet diesen, vom Ratstisch abzurücken. GR Rupp rückt sodann vom Ratstisch ab.

BM Förster bittet um Annahme der in der Vorlage aufgeführten Spenden, die sich insgesamt auf 2.081,90 Euro belaufen und dankt den Spendern für ihre Spendenbereitschaft.

Der Gemeinderat fasst mit 16 Ja-Stimmen (Rupp nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden in der Anlage 1 „Spendenliste für Gemeinderatssitzung am 18.06.2024“ werden angenommen.

TOP 13 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

GR Rupp nimmt fortan wieder am Ratstisch Platz.

TOP 13.1 – Waldspielplatz am Tannenweg

GR Petri ist der Meinung, dass sich der Spielplatz am Tannenweg in einem schlechten Zustand befindet. Er möchte in Erfahrung bringen, ob hier etwas geplant ist in nächster Zeit.

BAL Leyk bestätigt den schlechten Zustand des Spielplatzes am Rheinblick und teilt mit, dass die Sicherheitsprüfung ergeben hat, dass nun gehandelt werden muss. Er versichert, dass dies daher der nächste Spielplatz sein wird, der überarbeitet/überplant wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.2 – Glasfaserausbau

GR Molitor erinnert daran, dass vereinbart worden sei, nach der Kommunalwahl mit der Vorvermarktung des Glasfaserausbaus zu beginnen. Er wünscht einen konkreten Durchführungsplan von der Firma.

BM Förster berichtet, dass die Deutsche Giganetz in einem kurzen Telefonat eine andere Art der Ausführung vorgeschlagen hat, indem sie Teilbereiche vermarkten und dann dort den Ausbau direkt umsetzen möchte. Dies würde die Überwachung für die Verwaltung vereinfachen und ermöglicht einen schnelleren Ausbau nach Vertragsabschluss und letztlich auch eine schnellere Verfügbarkeit des Glasfaseranschlusses für den Bürger. BM Förster berichtet weiter, dass es ein Treffen mit Herrn Bergmann von der Deutschen Giganetz geben soll, um genauere Details zu besprechen. Er selbst hält diese Variante im ersten Moment für sinnvoll und könne sich die Teilbereiche so vorstellen wie bei der Kanalsanierung, bei der das Gemeindegebiet in 5 Teilabschnitte eingeteilt wurde, erläutert BM Förster weiter.

GR Molitor widerspricht diesem Vorgehen und behauptet, dass die Deutsche Giganetz sich die "Rosinen" herauspicken würde, indem sie dort den Ausbau beginne, wo es am einfachsten für sie sei. Er besteht darauf, dass der vereinbarte flächendeckende Ausbau umgesetzt werden soll und nicht anders.

BM Förster betont, dass das Ziel nach wie vor ein flächendeckender Ausbau von ganz Nußloch und Maisbach ist. Er versichert, dass er der vorgeschlagenen Variante nicht zustimmen werde, wenn am Ende nicht garantiert ist, dass dies erreicht wird. Er weist nochmals auf den Termin mit Herrn Bergmann hin, bei dem der Verwaltung die Idee der Firma genauer erklärt werden soll.

GR Baumeister stimmt seinem Vorredner zu und zeigt sich besorgt darüber, dass ein Teilbereich möglicherweise nicht ausgebaut wird, wenn er den Mindestprozentsatz der Vorvermarktungsquote nicht erreicht.

BM Förster erklärt erneut, dass es bislang nur ein Telefonat gab und die Verwaltung nicht zustimmen wird, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Ausbau flächendeckend erfolgt.

GR Röser schlägt vor, dass bei einer so gravierenden Veränderung ein Sachvortrag im Gemeinderat erfolgen sollte. Er wolle einen Flickenteppich ausdrücklich vermeiden.

GR Kleinert weist darauf hin, dass ein Vertrag besteht, der einen flächendeckenden Ausbau garantiert. Für ihn sei die Vorgehensweise in Ordnung, solange die definierten Fristen eingehalten werden und der Ausbau in absehbarer Zeit beginnt.

BM Förster bestätigt, dass ein Vertrag besteht, wonach der Ausbau erfolgt, wenn eine Vorvermarktungsquote von 35 % erreicht wird. Er hebt nochmals hervor, dass bisher nur ein Anruf stattgefunden hat und noch nichts Konkretes darüber bekannt ist, wie die Ausführung nun letztendlich aussehen wird. Nach dem Termin mit Herrn Bergmann wird er wieder auf das Gremium zukommen und davon berichten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.3 – Sachstand gesicherte Wasserversorgung

GRätin Falkner erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der gesicherten Wasserversorgung und möchte wissen, was passieren würde, wenn die eigenen Quellen nicht funktionieren würden.

BAL Leyk antwortet, dass das Strukturgutachten hierzu seit mehreren Monaten läuft, allerdings habe es im Fachbüro einen Personalwechsel gegeben, der für eine Verzögerung gesorgt habe. Er berichtet, dass die Gemeinde parallel auch mit anderen Wasserversorgern im Kontakt sei. BAL Leyk führt weiter aus, dass in diesem Zusammenhang auch die Option einer zentralen Wasserenthärtungsanlage geprüft wird, das aus einem Antrag der SPD rührt. Vonseiten der Verwaltung werde beabsichtigt, mit den Ergebnissen im Spätjahr in den Gemeinderat zu gehen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14.1 – Neue Rektorin Lindenschule

BM Förster informiert, dass seit dem 31.05.2024 offiziell die bisherige Konrektorin Tamara Oser zur Rektorin der Lindenschule ernannt worden ist. Die offizielle Amtseinführung sei für den 18.10.2024 terminiert, zu der der Gemeinderat noch gesondert eingeladen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2 – Sachpreisjury Architektenwettbewerb Schillerschul-Areal

BM Förster erläutert, dass die STEG mit der Durchführung eines europaweiten Architektenwettbewerbs beauftragt wurde. Bei diesem Verfahren werden zunächst die Vergabebekanntmachungen EU-weit veröffentlicht, anschließend werden 15 Planungsbüros aufgefordert, entsprechende Entwürfe zu erstellen. Die Auswahl der Siegerentwürfe erfolgt, so BM Förster weiter, durch ein Preisgericht, das aus insgesamt max. 30 Personen besteht, unterteilt in eine stimmberechtigte Sach- und Fachpreisjury sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder, die beratend tätig sind und ggf. stimmberechtigt vertreten können. Die Auslobungsunterlagen, die die Vorgaben für die Planungsbüros festlegen, müssen vom Gemeinderat beschlossen werden, was für die Sitzung am 24.07.2024 geplant ist, führt BM Förster weiter aus. Der erste Jurysitzungstermin ist für Freitag, den 26.07.2024 vorgesehen, weshalb die Benennung der Jurymitglieder entsprechend zeitnah erfolgen soll.

Die Verwaltung schlägt lt. BM Förster folgende Besetzung vor:

Stimmberechtigte Sachpreisjury:

Bürgermeister und pro Fraktion ein GR-Mitglied (insgesamt 5 Personen):

  1. BM Förster
  2. 1x CDU
  3. 1x LLisN
  4. 1x Grüne
  5. 1x SPD

Stimmberechtigte Fachpreisjury:

4 Architekten und 2 Landschaftsplaner (insgesamt 6 Personen)

Nicht-Stimmberechtigte Sachpreisjury (teilweise u.U. stimmberechtigt bei Vertretung):

Vier GR-Mitglieder, Mitarbeiter aus der Verwaltung, Schul- und Hortleitung (insgesamt ca. 9-10 Personen)

  1. BAL Leyk (Vertreter für BM Förster)
  2. Alexander Huß (Bauamt)
  3. Xenia Schilling (Bauamt)
  4. Rektor der Schillerschule, Martin Rupp
  5. Verantwortliche Person des Apfelbäumchens für den Hort
  6. 1x CDU (Vertreter)
  7. 1x LLisN (Vertreter)
  8. 1x Grüne (Vertreter)
  9. 1x SPD (Vertreter)

Nicht Stimmberechtigte Fachpreisjury:

Architekten und Landschaftsplaner (2-3 Personen).

Abschließend bittet BM Förster um Benennung der Mitglieder in den nächsten Tagen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.3 – Urban Gardening

BAL Leyk teilt mit, dass heute der Auftakttermin mit den am Urban Gardening interessierten Bürgern stattgefunden hat. Es führt aus, dass von den anfangs 30 interessierten Bürgern letztlich 10 Personen an der heutigen Veranstaltung teilgenommen haben. Die Verwaltung habe anhand einer Präsentation den Interessierten dargestellt, dass die Gemeinde die Infrastruktur (Wasser, Strom, Hochbeete etc.) herstellt, aber das Bepflanzen und die Unterhaltung einschließlich der Beschaffung entsprechender Gerätschaften hierfür durch die Interessengemeinschaft auf deren Kosten erfolgen muss. Es habe sich beim heutigen Termin niemand klar herausgestellt, der dies federführend übernehmen wolle, so BAL Leyk weiter. Die Verwaltung werde daher nochmals an alle ursprünglichen Interessierten ein Schreiben verschicken und zudem um die Einverständniserklärung zur Weitergabe der Kontaktdaten innerhalb der Interessengemeinschaft von denjenigen bitten, die beim heutigen Termin nicht anwesend waren. Vonseiten der heutigen Teilnehmer sei die Frage aufgekommen, ob letztlich jeder ein Hochbeet für sich hat oder ob ein gemeinschaftliches Gärtnern vorgesehen ist, was auch dem Urgedanke des Urban Gardenings entspricht. Zudem sei die Idee vorgetragen worden, die Vorschulkinder des Fröbelhauses in das Projekt miteinzubeziehen. Abschließend teilt BAL Leyk mit, dass das Ziel sei, dieses Jahr noch die Infrastruktur herzustellen, sodass im nächsten Jahr gepflanzt werden kann.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.